Anwaltskanzlei Kohls

Rechtsanwältin Susanne Kohls

Tätigkeitsbereiche



Strafrecht

Ich berate und vertrete meine Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zum eigentlichen Strafverfahren gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft, sowie Gerichten in Fällen,
die in den Bereich des Strafrechts oder dessen Nebengebiete fallen.

Ebenso berate und vertrete ich Opfer von Straftaten, sei es bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche oder als Vertreter der Nebenklage.

Aufgrund meiner Fachanwaltsausbildung und jahrelanger praktischer Erfahrung im Bereich des Strafrechts kann ich auf fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen und verfüge über das nötige Fingerspitzengefühl gegenüber meinen Mandanten ebenso wie gegenüber den zuständigen Instanzen.


Verkehrsunfallrecht

Im Verkehrsrecht vereinen sich verschiedenste Normen des öffentlichen - und des Privatrechts. Die Erforderlichkeit einer anwaltlichen Beratung / Vertretung kann sich hier insbesondere ergeben nach einem erlittenen Verkehrsunfall oder einer Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit / Straftat im Straßenverkehr.

Ich kann Ihnen dabei helfen, nach einem Unfall Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld geltend zu machen und durchzusetzen. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen zu haben, vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Behörden und vor Gericht.

 

Mietrecht

Ich berate Sie sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerbemietrecht und prüfe Ihren Mietvertrag oder kläre Ihre rechtlichen Fragen im Kontext mit Schönheitsreparaturen, Mietschulden oder einer Räumung. Auch bei der Kündigung des Mietverhältnisses oder bei Konflikten mit einem Makler können Sie sich auf mich verlassen.

Um auf die Vielzahl der Fragen und die sich ständig ändernde und ergänzende Rechtsprechung angemessen reagieren zu können, empfehle ich, frühzeitig anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.
Durch meine langjährige Erfahrung auf der Grundlage einer fachanwaltlichen Ausbildung kann ich in einer Vielzahl der Fälle bereits nach kurzer Prüfung praxisgerechte Lösungen anbieten.

Ziel meiner Beratung ist immer die kostengünstige und nach Möglichkeit außergerichtliche Einigung.

Sollte dies scheitern, vertrete ich Sie selbstverständlich ebenso im gerichtlichen Verfahren mit der erforderlichen Entschlossenheit.

 
 Allgemeines Zivilrecht

Ich berate Sie gerne beim Abschluss wirksamer Vereinbarungen und Verträge, sowie Verjährungsproblemenen und Fristen im Vertragsrecht
(Kaufvertragsrecht, Darlehensverträge, Werkvertragsrecht, Bürgschaftsrecht, Reisevertragsrecht).